Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung der Outdoor- Reisecenter GmbH
Zwischen der Outdoor-Reisecenter GmbH GmbH als Reisevermittler und ihnen als dem Reisekunden wird eine Vereinbarung in Form dieser Geschäftsbedingungen getroffen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Die Outdoor-Reisecenter GmbH vermittelt für Reisekunden Reiseleistungen Dritter. Alle Reiseleistungen, insbesondere Reiseverträge mit Reiseveranstaltern, sowie Einzelleistungen von Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Schiffsreisen, Hotels und sonstigen Einzelleistungen werden durch die Leistungsanbieter in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisekunden erbracht.
Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
- Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen OUTDOOR-REISECENTER GMBH und dem Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
- Die Rechte und Pflichten von OUTDOOR-REISECENTER GMBH und dem Reisekunden ergeben sich aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675,631 ff. BGB.
- Für die Rechte und Pflichten des Reisekunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise - oder Geschäftsbedingungen.
- Der Reisekunde kann sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine oder mehrere Reiseleistungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail auf elektronischem Wege gegenüber OUTDOOR-REISECENTER GMBH abgeben. Mit der Erteilung des Buchungsauftrages durch den Kunden kommt der Reisevermittlungsvertrag zustande.
- Der Reisekunde ist an sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Reiseleistung 14 Tage gebunden.
- OUTDOOR-REISECENTER GMBH leitet die Buchungsaufträge unverzüglich an die Leistungserbringer weiter. Die Annahme des Buchungsangebotes des Reisekunden erfolgt durch den Leistungserbringer selbst über OUTDOOR-REISECENTER GMBH. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.
- Der Reisekunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungserbringer einen Vertrag über die jeweilige Reiseleistung ausschließlich unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen. Dem Reisekunden werden auf Anfragen und soweit dies vor dem Buchungsauftrag erfolgt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsanbieters übergeben.
Auskünfte, Hinweise
- Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet OUTDOOR-REISECENTER GMBH nur im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Reisekunden. Insbesondere Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben gegenüber OUTDOOR-REISECENTER GMBH.
- Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haften wir daher gemäß § 676 BGB nicht.
- Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der gewünschten touristischen Leistung zu ermittelten und anzubieten.
- Der Reisekunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Reisekunden ausdrücklich empfohlen. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist nicht im jeweiligen Leistungspreis enthalten.
Visa, Bescheinigungen
- OUTDOOR-REISECENTER GMBH informiert sie beim Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter über Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheits-dokumenten ist der Reisekunde grundsätzlich allein verantwortlich.
- Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses im Sinne von Ziffer 3.1. müssen oft besondere Pass-, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften beachten. Daher empfehlen wir diesem Kundenkreis, die besonderen Vorschriften bei den zuständigen Konsulaten zu erfragen. Es ist in jedem Fall ratsam, einschlägige Veröffentlichungen zu beachten, da diese Vorschriften, insbesondere die Impfbestimmungen und- Empfehlungen, laufenden Veränderungen unterliegen.
- Sofern dem Reisekunden Nachteile daraus entstehen, dass er die vorstehend genannten Vorschriften nicht beachtet oder Dokumente nicht selbst beschafft, haftet OUTDOOR-REISECENTER GMBH nicht für Schäden, die daraus entstehen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle, in denen die Vorschriften aufgrund einer schuldhaften Falsch- oder Nichtberatung des Reisekunden durch OUTDOOR-REISECENTER GMBH beruhen.
Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
- OUTDOOR-REISECENTER GMBH ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Reisekunden abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass der Reisekunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, den Reisekunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen.
- OUTDOOR-REISECENTER GMBH, wie auch der Reisekunde selbst, sind verpflichtet, die ihm von uns ausgehändigten Buchungsbestätigungen des/der vermittelten Unternehmen(s), Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und mit unserem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisekunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.
- Die Reiseunterlagen können bei rechtzeitiger Buchung regelmäßig spätestens 4 Tage vor dem Reisebeginn in unserem Büro abgeholt werden. Auf Wunsch des Kunden kann in Ausnahmefällen, nach dem vollständigen Ausgleich der Rechnung, das Zusenden der Reiseunterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisekunden erfolgen. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn, erhält der Reisekunde in aller Regel gegen Vorlage der Reiseanmeldung am Leistungsort die dort hinterlegten Originalunterlagen.
Aufwendungsersatz, Bearbeitungsentgelt, Vermittlungsentgelte
- Wir können, auch dann, wenn ein Vertrag mit einem zu vermittelnden Unternehmen nicht zustande kommt, einen Aufwendungsersatz verlangen, wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wurde oder die in den nachstehenden Ziffern 5.2.-5.4. genannten Voraussetzungen gegeben sind
- Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung können wir einen Aufwendungsersatz und ein Bearbeitungsentgelt in folgenden Fällen verlangen, bei denen durch besondere Umstände bei der Reisevermittlung Aufwendungen und Arbeitsaufwand entstehen, die nicht durch Entgelte des touristischen Anbieters an uns abgedeckt sind und in erster Linie im Interesse des Reisekunden sind: für die Bearbeitung von Stornovorgängen. Insoweit gelten die jeweils auf der Reiseanmeldung ausgewiesenen Beträge. für weitere Serviceleistungen können ebenfalls Gebühren erhoben werden.
- Aufwendungsersatz können wir auch insoweit vom Reisekunden verlangen, als wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen den Preis einer vermittelten Leistung (insbesondere den Reisepreis einer Pauschalreise) oder Rücktritts-(Storno-)kosten an den Reiseveranstalter/ Leistungsträger verauslagt haben. Diesem Anspruch kann der Reiseveranstalter/ Leistungsträger nicht
entgegenhalten, es sei denn, dass OUTDOOR-REISECENTER GMBH eine Mithaftung aus dem Reisevermittlungsvertrag trifft.
- Reisebüros müssen ab dem 01.09.2004 ein Vermittlungsentgelt erheben: Aufgrund der Streichung der Provision müssen auch wir ein Vermittlungsentgelt erheben, um die qualitativ hochwertige Arbeit unserer Mitarbeiter gewehrleisten zu können. Gleichzeitig dient das Entgelt als Basis, um auch weiterhin den bewährten Service für unsere Kunden aufrecht zu erhalten. Wie jedes andere Unternehmen auch, müssen wir wirtschaftlich und kostendeckend arbeiten.
Haftung
- Wir haften dafür, dass die Vermittlung, insbesondere die Beratung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung der Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.
- Unsere vertragliche Haftung als Reisevermittler für jedwede Schäden des Reisekunden ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Reisekunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde; ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisekunden.
- Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und vertraglichen Nebenpflichten.
- OUTDOOR-REISECENTER GMBH haftet als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der vermittelten Leistung selbst. Insbesondere bei der Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen ( Pauschalreise i. S.d. §§ 651 a ff. BGB) sind Vertragspartner ausschließlich die jeweiligen Firmen, welche die touristische Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn nach den Umständen der Buchung der Anschein begründet wird, dass OUTDOOR-REISECENTER GMBH solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt (§ 651a Abs. 2 BGB).
- Kommt der Reisekunde seiner Verpflichtung, OUTDOOR-REISECENTER GMBH bezüglich der Reiseunterlagen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten ( vergl. Ziff. 4.2.) schuldhaft nicht nach, so ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB). War der Fehler für uns bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt eine Haftung unsererseits ganz.
- Bei Reklamationen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Reisekunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Weiterleitung von Reklamationen oder zur Führung weitergehender Korrespondenz besteht nicht.
- Für Leistungsänderungen des Leistungserbringers nach Abschluss des Vertrages über die Reiseleistung übernimmt OUTDOOR-REISECENTER GMBH keinerlei Haftung.
Umbuchungen/Rücktritt
- Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
- Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer zu erklären. Das Reisebüro ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei dem Reisebüro vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von EUR 150,- pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100 % des Ticketpreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.
- Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
Inkasso, Zahlungen
- Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen können wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB, erheben, wenn insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, bzw.- bei Pauschalreisen - unter Berücksichtigung von § 651 k BGB geschieht, sind wir berechtigt, den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber den vermittelten Unternehmen zu verauslagen. Hierbei sind wir zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen über die Vorauszahlungspflicht des Reisekunden verpflichtet. Wir können vom Reisekunden den Ersatz dieser Auslagen nach Maßgabe von Ziff. 5.4. verlangen.
- Der Reisekunde kann gegen die Weiterleitung des Reisepreises an den Leistungserbringer gegenüber OUTDOOR-REISECENTER GMBH keine Einwendungen, insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche, geltend machen.
- Auf Preis- bzw. Tarifänderungen der Reiseleistung hat OUTDOOR-REISECENTER GMBH keinen Einfluss. Soweit diese vertraglich mit dem Leistungserbringer wirksam vereinbart ist, kann OUTDOOR-REISECENTER GMBH den Differenzbetrag gegenüber dem Reisekunden einfordern.
Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtstand
- Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisekunde gegenüber OUTDOOR-REISECENTER GMBH innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich mit dem Leistungserbringer vereinbarten Reiseende geltend zu machen. Ansprüche gegen OUTDOOR-REISECENTER GMBH entfallen bei Versäumen der Frist nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
- Ansprüche gegen OUTDOOR-REISECENTER GMBH - ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren im übrigen in 12 Monaten ab dem vertraglichen Rückreisedatum oder Datum des Endes der erbrachten Leistung. Hat der Reisekunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem OUTDOOR-REISECENTER GMBH die Ansprüche schriftlich zurückweist.
- Soweit der Reisekunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat, soll für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ausschließlich Gerichtstand der Firmensitz von OUTDOOR-REISECENTER GMBH in Frankfurt sein. Im übrigen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Leistungen sowie für alle zwischen OUTDOOR-REISECENTER GMBH und dem Reisekunden sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Reisbüros.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht berühren.
Stand: 09/2004
Buchung abbrechen
|